Basisleser SCL011/SDI011




Produktbeschreibung
Die Basisleser SCL011 und SDI011 sind handliche Lesegeräte mit USB-Anschluss. Der SCL011 liest kontaktlose Chipkarten wie z.B. den neuen Personalausweis (nPA) oder chipkartenbasierte Fahrscheine im Umfeld des öffentlichen Nahverkehrs (VDV KA).
Der SDI011 liest zusätzlich noch kontaktbehaftete Chipkarten wie z.B. die Krankenversicherten- und Gesundheitskarte, Geldkarte oder Chipkarten für Bezahlsysteme. Beide Leser sind vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemäß den strengen Anforderungen der Technischen Richtlinie TR-03119 zertifiziert und zugelassen.
Aufgrund ihrer Funktionalität und ihres modernen ergonomischen Designs sind beide Leser ideal für Anwendungen im mobilen Einsatz sowie für den Büro- und Heimbereich.
Direkte Links
- Lesegerät für den neuen deutschen Personalausweis (nPA)
- TR-03119-zertifiziert
- ISO/IEC 14443-zertifiziert / ICAO-kompatibel
- Unterstützt kontaktlose Chipkartenstandards und Anwendungen
- Mifare, my-d™, Desfire
- VDV Kernapplikation
- NFC Forum Tags
- Investitionsschutz durch SmartOS®-Updatemöglichkeit
- Treiberunterstützung für Windows®, Linux und MacOS X
- Was ist ein IT-Sicherheitskit?
- Wo und ab wann kann ich ein kostenloses IT-Sicherheitskit erhalten?
- Wo erhalte ich weitere IT-Sicherheitskits für meine Familienmitglieder?
- Kann ich ein IT-Sicherheitskit für den neuen Personalausweis auch kaufen?
- Kann ich Chipkartenleser für den neuen Personalausweis auch ohne IT-Sicherheitskit kaufen?
- Muss ich einen zertifizierten Leser nutzen?
- Sind Lesegeräte für den neuen Personalausweis sicher?
- Wo kann ich den neuen Personalausweis online nutzen?
- Wir möchten den elektronischen Identitätsnachweis des neuen Personalausweises in unser Internetangebot einbinden. Welche Hilfestellungen gibt es dazu?
- Wo erhalte ich weiterführende Informationen zum neuen Personalausweis?
Was ist ein IT-Sicherheitskit?
Der Bund gewährt nach § 44 i.V. mit § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO) auf Grundlage des beschlossenen IT-Investitionsprogramms im Rahmen des Pakts für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO (VV-BHO) Zuwendungen zur Verbesserung der Infrastruktur für die Nutzung elektronischer Karten (eCards). Dabei steht die Förderung einer modernen IT-Infrastruktur zur Nutzung von eCards ebenso im Vordergrund wie die Förderung von Vorhaben zur Verbesserung des eCard-basierten Angebots an öffentlichen und privatwirtschaftlichen Dienstleistungen. Der Zuwendungszweck soll durch die verbilligte oder unentgeltliche Abgabe von IT-Sicherheitskits mit Kartenlesern an Endverbraucher in der Bundesrepublik Deutschland erreicht werden.
In einem offenen Zuwendungsverfahren haben u.a. Unternehmen, Verbände, Institutionen und Medien Konzepte zur Verteilung von Sicherheitskits eingereicht, aus welchen das Bundesministerium des Inneren aus einer Vielzahl an Anträgen zehn Konzepte ausgewählt hat. Weitere Informationen zu den jeweiligen Konzepten finden Sie am Ende der Seite unter dem Punkt "Weiterführende Informationen". IT-Sicherheitskits gemäß o.g. Definition müssen ein Lesegerät (in der Regel Basisleser), Informationen zur Nutzung von Chipkarten wie dem neuen Personalausweis sowie weitere von den Zuwendungsempfängern individuell zusammengestellte Bestandteile (z.B. Zugang zu webbasierten Anwendungen oder Antivirensoftware) enthalten. Alle Lesegeräte müssen gemäß der Technischen Richtlinie TR-03119 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein.
Wo und ab wann kann ich ein kostenloses IT-Sicherheitskit erhalten?
Die kostenlose Abgabe der vom Bund geförderten IT-Sicherheitskits mit Lesern von SCM Microsystems beginnt mit der Einführung des neuen Personalausweises ab dem 1. November 2010 und endet spätestens am 31.12.2011. Der Zeitraum der Ausgabe und der Inhalt der IT-Sicherheitskits ist abhängig von dem jeweiligen Konzept der Partner.
Für weitergehende Informationen empfehlen wir den Besuch der Webseiten unserer Partner.
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Alle Abonnenten der CHIP und der CHIP FOTO-VIDEO erhielten mit der Novemberausgabe 2010 automatisch ein IT-Sicherheitskit. Die Aktion ist beendet. |
Wo erhalte ich weitere IT-Sicherheitskits für meine Familienmitglieder?
Dies ist abhängig von dem Angebot unserer Partner. Für weitergehende Informationen empfehlen wir den Besuch deren Webseiten.
Kann ich ein IT-Sicherheitskit für den neuen Personalausweis auch kaufen?
Ja. Zusätzlich zum Kontingent der Fördermaßnahme und unabhängig davon bieten wir auch IT-Sicherheitskits zum Verkauf durch Distribution und Fachhandel oder unter www.chipdrive.de mit Basisleser für den neuen Personalausweis, CD, Informationsbroschüre und einer Zwölfmonatslizenz für AVIRA AntiVir Premium im Wert von € 19,95 zum Einführungssonderpreis von € 24,95 an. Avira AntiVir Premium wehrt nicht nur Viren, Würmer, Trojaner, Rootkits, Phishing, Ad- und Spyware ab, sondern schützt Sie auch beim Surfen und E-Mailen – dank WebGuard, AntiDrive-by und MailGuard.
Kann ich Chipkartenleser für den neuen Personalausweis auch ohne IT-Sicherheitskit kaufen?
Ja. In Abhängigkeit der Mengen entweder direkt bei den Vertriebsmitarbeitern von Identive oder bei unseren Vertriebspartnern.
Muss ich einen zertifizierten Leser nutzen?
Nur die Nutzung eines zertifizierten Chipkartenlesers garantiert Ihnen Sicherheit im Umgang mit dem neuen Personalausweis und anderen Chipkarten. Wir empfehlen dringend, nur Lesegeräte zu verwenden, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemäß den Anforderungen der Technischen Richtlinie TR-03119 zertifiziert und zugelassenen sind. Sie erkennen diese Leser anhand eines auf dem Typenschild aufgebrachten Bundesadlers mit TR- und Zertifikatsnummer als Nachweis der Zertifizierung.
Die aktuellen Zertifizierungslisten finden sie hier. Lesegeräte, die diese Zertifizierung nicht haben, stellen keine vertrauenswürdige Komponente dar und sollten zur Sicherstellung des korrekten Umgangs mit Ihren Daten nicht verwendet werden.
Sind Lesegeräte für den neuen Personalausweis sicher?
In Medien wird gelegentlich behauptet, dass es „für Betrüger problemlos möglich sei, sensible Daten des Personalausweises abzufangen – inklusive der geheimen, sechsstelligen PIN-Nummer“. Ist das richtig?
Nach unserer Einschätzung kann nur durch vorsätzliches Deaktivieren des seit der Einführung von Windows®XP automatisch installierten Windows®Sicherheitscenters und unter ganz bestimmten Voraussetzungen allein die PIN abgefangen werden, was jedoch nicht dazu führt, dass andere sensible Daten abgefangen werden können. Dies ist unabhängig von der Art des verwendeten Lesegerätes, also sowohl bei Basis-, Standard- bzw. Komfortlesegeräten, möglich. Grundsätzlich kann immer davon ausgegangen werden, dass eine PIN in jedem System, bei denen PINs verwendet werden (z.B. ec-Karten, Mobiltelefone), ausgespäht werden kann, sei es durch den „Blick über die Schulter“ oder dadurch, dass die PIN aufgeschrieben und Dritten zugänglich gemacht wird. Auch technisch ist es nicht mit 100-prozentiger Sicherheit zu verhindern, dass PIN-Eingaben am Computer oder an Lesegeräten abgefangen werden. Auch in Lesegeräte integrierte PIN-Tastaturen können dies nicht gänzlich ausschließen.
Die Risiken des dargestellten Szenarios sind nicht neu. Es galt von Anfang an, die Wahrscheinlichkeit des Risikos des Missbrauchs im Verhältnis der Kosten der Schutzmaßnahmen abzuwägen. Genau aus diesem Grund sind drei Klassen von geeigneten Lesegeräten geschaffen worden. Kostengünstige Basislesegeräte sind für eine weite Verbreitung und Akzeptanz ausschließlich der neuen eID-Funktion gedacht und geeignet. Rechtsgeschäfte mit qualifizierten Signaturen im Internet hingegen können nur mit wesentlich teureren Komfort-Lesegeräten durchgeführt werden. Die Überwachung der Tauglichkeit der Lesegeräte für jede Anwendung übernimmt die AusweisApp.
Zusätzlichen Schutz vor Auslesen der PIN durch Keylogger oder ähnliche Malwareprogramme bei der Verwendung von Basislesegeräten bietet die in der Nutzungssoftware – der so genannten AusweisApp – vorhandene virtuelle PIN-Tastatur, die die PIN-Eingabe mit der Maus am Bildschirm ermöglicht. Diese Technik kommt auch bereits bei mehreren Onlinebanking-Lösungen zum Einsatz.
Für die Nutzung des neuen Personalausweises vom eigenen PC ist immer eine Zwei-Faktor-Authentisierung (Besitz plus Wissen) notwendig. Das heißt, dass man die Ausweiskarte besitzen UND die PIN kennen muss. Wenn einer der beiden Faktoren, also der Ausweis oder die PIN, abhanden kommt, ist es auch für Betrüger noch immer nicht möglich, an sensible Daten zu gelangen. Darüber hinaus kann die PIN vom Ausweisinhaber jederzeit eigenständig geändert werden, wenn der Verdacht besteht, dass sie Dritten bekannt geworden ist. Im Verlustfall kann ein Personalausweis wie eine Kreditkarte umgehend telefonisch gesperrt werden, so dass die Online-Ausweisfunktion nicht mehr verwendet werden kann. Selbst bei der Verwendung von Basislesegeräten ist damit das Sicherheitsniveau im Vergleich zu heute üblichen Methoden (Benutzername und Passwort) deutlich höher.
Es ist nicht vorstellbar, dass die kryptografischen Sicherheitsalgorithmen und -protokolle des neuen Personalausweises überwunden wurden. Das Sicherheitsniveau des Chips im neuen Personalausweis selbst gilt sogar als höchstmöglicher Sicherheitsstandard. Somit kann behauptet werden, dass keine Sicherheitslücke beim neuen Personalausweis besteht.
Zu den Sorgfaltspflichten jedes Computernutzers im Internet grundsätzlich und nicht nur beim Umgang mit dem neuen Personalausweis gehört es, sein Computersystem mit geeigneten Mitteln (Firewall, Virenscanner, Aktualisierungen des Betriebssystems) frei von Schadsoftware zu halten. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, dem empfehlen wir dringend, auf jegliche Verbindung mit dem Internet zu verzichten und auch die relevanten Funktionen des neuen Personalausweises nicht zu nutzen.
Wo kann ich den neuen Personalausweis online nutzen?
Einige Anbieter haben bereits ein Berechtigungszertifikat erhalten und gehen demnächst online.
Wir möchten den elektronischen Identitätsnachweis des neuen Personalausweises in unser Internetangebot einbinden. Welche Hilfestellungen gibt es dazu?
Grundlegende Informationen erhalten Sie hier. Weitere Hilfestellungen und Partner zur Umsetzung finden Sie bei der privatwirtschaftlichen Initiative mit Rundum-Service im Hinblick auf die Nutzung des neuen Personalausweises Ausweis-Portal.de.
Wo erhalte ich weiterführende Informationen zum neuen Personalausweis?













































